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Gehaltsexpert/innen jonglieren mit Fachbegriffen. Aber weißt du, was hinter … wirklich steckt?

BONUS

Die Bonus-Zahlung ist eine Zulage zum normalen Grundgehalt. Sie ist ein variabler Bestandteil deines Einkommens und hängt insbesondere vom Unternehmensgewinn ab. Boni sind entweder vertraglich fix vereinbart (variable Gehaltsbestandteile) – dann sind sie aber zumeist an die Erfüllung bestimmter Kriterien geknüpft – oder sie werden den Mitarbeiter/innen als Motivationsschub, z. B. nach Abschluss eines herausragenden Geschäftsjahrs, gewährt.

BRUTTO/NETTO

Das Bruttogehalt ist die Summe des Gehaltes vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Diese Abzüge sind von der Höhe deines Einkommens abhängig, der Prozentanteil steigt mit höherem Einkommen. Zieht man Steuern und Sozialabgaben vom Bruttogehalt ab, so erhält man das Nettogehalt, welches am Ende des Monats tatsächlich auf deinem Konto landet. Wichtig für deinen Jobeinstieg: Arbeitgeber verhandeln immer in Bruttogehältern (siehe auch Interview mit Martina Ernst). Brutto-Netto-Rechner, z. B. von der Arbeiterkammer, findest du online.

FIXE und VARIABLE BESTANDTEILE

Insbesondere in Führungs- oder Sales-Positionen ist es üblich, dass dein Vergütungspackage neben einem fixen Gehalt, das du monatlich ausbezahlt bekommst, auch aus variablen Bestandteilen wie Boni oder Prämien besteht. Diese sind leistungsabhängig – sind also an bestimmte Bedingungen wie die eigene Performance oder den Unternehmensgewinn geknüpft – und werden meist am Ende eines Wirtschaftsjahres ausbezahlt.

KOLLEKTIVVERTRAG

Die Besonderheit des Kollektivvertrages besteht darin, dass dieser verbindlich für ein bestimmtes Kollektiv und nicht zwischen 2 einzelnen Vertragsparteien abgeschlossen wird. Mindestgehalt, Kündigungsfristen, Urlaubsanspruch und Arbeitszeiten sind im Kollektivvertrag geregelt. Dein individueller Arbeitsvertrag darf dich nur besser und nicht schlechter als der Kollektivvertrag stellen. Tipp für die Vorbereitung: Die österreichischen Kollektivverträge aller Berufsgruppen kannst du im Internet abrufen und einsehen. Das kollektivvertragliche Mindestgehalt für eine Position ist in Österreich auch verpflichtend in Stelleninseraten angegeben.

LOHN/GEHALT

Das Gehalt bezeichnet das Arbeitsentgelt für Angestellte, der Lohn das Entgelt für Arbeiter/innen. Auch nicht-monetäre Bezüge, wie z. B. Sachbezüge, sind Teil von deinem Gehalts- bzw. Lohnpackage.

PRÄMIE

Die Prämie wird als Motivationsfaktor geschaffen, um dich für das Erreichen eines vordefinierten Zieles zu belohnen. Sie ist ebenso wie der Bonus ein variabler Gehaltsbestandteil, allerdings an eine individuelle Leistung, wie z. B. ein Umsatzziel, geknüpft.

SACHBEZUG

Sachbezüge sind nicht-monetäre Vorteile aus deinem Dienstverhältnis. Beispiele sind ein Firmenauto, eine Dienstwohnung, ein Parkplatz oder ein Diensthandy. Da Sachbezüge lohnsteuerpflichtig sind, wirst du sie als eigenen Posten in deiner Gehaltsverrechnung finden.

ÜBERSTUNDENPAUSCHALEN

Bei Überstundenpauschalen ist eine bestimmte Anzahl von Überstunden pauschal in deinem monatlich ausbezahlten Gehalt inkludiert. Die Summe, die monatlich auf deinem Konto landet, bleibt also immer gleich. Überstundenpauschalen werden für Positionen vorgesehen, bei denen von vornherein klar ist, dass Überstunden regelmäßig anfallen werden. Zu unterscheiden ist die „echte“ Überstundenpauschale – hier wird vertraglich vereinbart, dass z. B. 5 Überstunden pro Monat mit deinem Gehalt abgegolten sind – und die „unechte“ Überstundenpauschale (All-in), bei der die zu leistenden Mehrstunden im Vertrag nicht dezidiert angegeben sind. Vielmehr leiten sich die inkludierten Mehrstunden aus deinem verhandelten Gehalt ab. Achtung: Sowohl bei der echten als auch bei der unechten Pauschale darfst du nicht schlechter gestellt werden, als wenn die Überstunden einzeln abgerechnet werden würden. Das heißt für die Praxis: Die Zeiterfassung korrekt führen, die Überstunden notieren. Solltest du im Durchrechnungszeitraum mehr Stunden geleistet haben, als mit dem Gehalt abgegolten sind, dann müssen diese refundiert werden. Solltest du hingegen weniger gearbeitet haben, bleibt das vereinbarte Gehalt inkl. Überstundenpauschale dennoch gleich und du musst nichts zurückzahlen.

Brigitte Kuchenbecker

Brigitte arbeitet seit elf Jahren für das ZBP. Ihre Leidenschaften sind das Schreiben und die Personalarbeit – umso besser, dass sie als Chefredakteurin des Karrieremagazins und Autorin des Blogs beide Interessen vereinen kann. In ihrer Freizeit findet man sie in der Natur: beim Wandern, Klettern oder Garteln.

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